Ein Finanzgericht wurde erstmals zum 1. April 1922 in Köln eingerichtet. Das Finanzgericht bestand aus acht Kammern und war für den gesamten südlichen Teil der Preußischen Rheinprovinz zuständig, der neben den Regierungsbezirken Köln und Aachen auch die Regierungsbezirke Koblenz und Trier umfasste.

Nach dem 2. Weltkrieg bestand in Köln zunächst eine Außenstelle des Finanzgerichts Düsseldorf. Ein eigenständiges Finanzgericht Köln existiert seit dem 1. Juli 1980. Schon damals war es mit zwölf Senaten das zweitgrößte Finanzgericht der Bundesrepublik Deutschland.

Erstes Finanzgericht in Köln

Mit dem Übergang der gesamten Steuerverwaltung am 1. Oktober 1919 auf das Deutsche Reich wurde bestimmt, dass zur Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung Finanzgerichte gebildet werden (§ 7 Gesetz über die Finanzverwaltung vom 10. September 1919, RGBl. 1919, 268).  Die Regelung wurde in die Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 übernommen (§ 14, RGBl. 1919, 1993). Durch die Verordnung über die Bildung der Finanzgerichte vom 5. August 1921 (RGBl. 1921, 1241) und die Verordnung über die Bildung des Finanzgerichts im Bezirk des Landesfinanzamts Köln vom 6. Januar 1922 (RStBl. 1922, 47) wurde zum 1. April 1922 das erste Finanzgericht in Köln eingerichtet.

Das Gericht war dem Landesfinanzamt Köln (heute Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) angegliedert, dessen Direktor als Vorsitzender aller acht Kammern zusammen mit anderen Finanzbeamten (Referenten) seiner Behörde und ehrenamtlich tätigen Bürgern als Richter urteilte. Die richterliche Unabhängigkeit beschränkte sich allerdings auf eine Weisungsfreiheit im jeweils streitigen Einzelfall. Durch "Führer-Erlass" über die Vereinfachung der Verwaltung vom 28. August 1939 (RStBl. 1939, 953) wurde die "Berufung in Abgabenangelegenheiten" abgeschafft. Hierdurch fand die Tätigkeit des Finanzgerichts Köln zunächst ihr Ende.

Nach dem 2. Weltkrieg

Nach dem 2. Weltkrieg wurden auf der Grundlage der Verordnung Nr. 175 der britischen Militärregierung aus dem Jahr 1948 in NRW zunächst nur die Finanzgerichte in Düsseldorf und Münster errichtet. Zum Finanzgericht Düsseldorf gehörten von Anfang an auch zwei "Kammern in Köln". Damals glaubte man, auf die Errichtung eines Finanzgerichts in Köln verzichten und es bei einem einzigen Finanzgericht in der Nordrhein-Provinz in Düsseldorf belassen zu können, weil sich der Zuständigkeitsbezirk der damaligen Oberfinanzdirektion Köln nach Wegfall der Regierungsbezirke Koblenz und Trier nur noch auf die Regierungsbezirke Köln und Aachen erstreckte.

Die beiden Kammern in Köln waren in dem Gebäude der Oberfinanzdirektion Köln, Wörthstraße 1, untergebracht und nahmen am 1. August 1949 ihre Tätigkeit auf. Anfang 1961 zogen die Kammern in Köln in das Dienstgebäude des Finanzamtes Köln-Nord in die Innere Kanalstraße 214a um.

Anfang 1966 wurde die "Senatsverfassung" für die Finanzgerichte eingeführt, das heißt, es gab keine Kammern mehr, sondern die Spruchkörper des Finanzgerichts hießen nunmehr – wie heute auch – Senate, die in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern entscheiden. Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmte damals, dass mit Wirkung vom 1. Februar 1966 für das Finanzgericht Düsseldorf drei Senate mit dem Sitz in Köln gebildet wurden. Diese drei Senate in Köln wurden ab Mitte 1967 in der Adolf-Fischer-Straße 12 - 16 untergebracht.

Finanzgericht Köln wird eigenständig

Das Gerichtsgebäude am Appellhofplatz Das Gerichtsgebäude am Appellhofplatz
Quelle: Hannelore Dickmann

Mitte der 70er-Jahre – mittlerweile waren die Finanzgerichte in Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich des Finanzministeriums in das Ressort des Justizministeriums gewechselt – nahmen die finanzgerichtlichen Klagen in ungeahntem Maße zu. Während im Jahr 1970 bei den 3 Kölner Senaten mit 12 Richtern nur 775 Klagen eingegangen waren, wurden im Jahr 1976 bereits 3.512 Klagen registriert. Der wachsende Arbeitsanfall führte zu einer ständigen Vergrößerung der Außenstelle Köln des Finanzgerichts Düsseldorf. Bis 1980 war die Zahl der auswärtigen Senate des Finanzgerichts Düsseldorf in Köln auf 10 angewachsen und die Zahl der dort tätigen Richter auf 40 gestiegen.

Zum 1. Juli 1980 wurden die in Köln tätigen Senate des Finanzgerichts Düsseldorf zum neu errichteten Finanzgericht Köln verselbstständigt, sodass Köln ab dem 1. Juli 1980 ein eigenes Finanzgericht hat. Das Finanzgericht Köln war damals zuständig für den Bezirk der Oberfinanzdirektion Köln; heute ist es zuständig für den Regierungsbezirk Köln. Wegen starker Arbeitsbelastung – das Finanzgericht Köln begann am 1. Juli 1980 mit einem Bestand von 8.114 Verfahren – wurden bereits bei der Errichtung des Finanzgerichts Köln zwei neue Senate gebildet. Damit war das Finanzgericht Köln bei seiner Errichtung am 1. Juli 1980 mit 12 Senaten, 45 Richterinnen und Richtern sowie 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verwaltungsdienst nach dem Finanzgericht Düsseldorf das zweitgrößte Finanzgericht der Bundesrepublik Deutschland.

Köln erhält ein eigenes Finanzgericht

Zum 1. Juli 1980 wurden die in Köln tätigen Senate des Finanzgerichts Düsseldorf zum neuerrichteten Finanzgericht Köln verselbständigt, so dass Köln ab dem 1. Juli 1980 ein eigenes Finanzgericht hat. Das Finanzgericht Köln war damals zuständig für den Bezirk der Oberfinanzdirektion Köln; heute ist es zuständig für den Regierungsbezirk Köln. Wegen starker Arbeitsbelastung – das Finanzgericht Köln begann am 1. Juli 1980 mit einem Bestand von 8.114 Verfahren – wurden bereits bei der Errichtung des Finanzgerichts Köln zwei neue Senate gebildet. Damit war das Finanzgericht Köln bei seiner Errichtung am 1. Juli 1980 mit 12 Senaten, 45 Richterinnen und Richtern sowie 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen Dienst nach dem Finanzgericht Düsseldorf das zweitgrößte Finanzgericht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsgebäude Appellhofplatz

Ein Fensterausschnitt des Gebäudes Ein Fensterausschnitt des Gebäudes
Quelle: Hannelore Dickmann

Im November 1995 zog das Finanzgericht Köln in die 2. Etage des Gerichtsgebäudes Appellhofplatz ein. Dieser Standort war als endgültige Bleibe für das Finanzgericht Köln schon viele Jahre zuvor geplant worden. Beim Umzug in den Appellhofplatz war für das Finanzgericht Köln allerdings nicht genügend Platz vorhanden, so dass eine Nebenstelle im Gebäude Auf dem Berlich 1/Breite Straße 100 angemietet werden musste, in der zwischenzeitlich 4 Senate untergebracht waren und die Anfang Juni 2008 aufgegeben werden konnte, weil alle Senate nach umfangreichen Bauarbeiten in das Gerichtsgebäude Appellhofplatz umziehen konnten.

Zum 30-jährigen Jubiläum am 01.07.2010 waren beim Finanzgericht Köln 5843 Verfahren anhängig, die in 15 Senaten von 46 Richterinnen und Richtern sowie 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen Bereich bearbeitet wurden. Dabei fanden sie Unterstützung von rund 370 ehrenamtlichen Richtern.

Die Präsidenten

Erster Präsident des Finanzgerichts Köln war Dr. Leo Witte (1980). Sein Nachfolger war Walter Tillen mit einer elfjährigen Amtszeit (1981 bis 1992). Dr. Jürgen Schmidt-Troje hatte das Amt vom 1. Februar 1992 bis zum 31.05.2009 inne. Seit dem 6. Dezember 2010 leitet Benno Scharpenberg als vierter Präsident das Finanzgericht Köln.