Reichen die Verfahrensbeteiligten ihre Schriftsätze per Telefax oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) beim Finanzgericht Köln ein, so müssen dem Gericht keine Abschriften mehr übersandt werden.

Hierzu sagt Benno Scharpenberg, der Präsident des Finanzgerichts Köln: “Diese Vereinfachung des Verfahrens erspart den Beteiligten neben den eigenen Kosten für Ausdruck und Porto die Gerichtsauslagen für den Ausdruck von Abschriften. Denn das Finanzgericht Köln leitet die per Telefax und EGVP eingereichten Schriftsätze ohne vorherigen Ausdruck an die Verfahrensbeteiligten weiter.“

Auch das Finanzgericht Köln wird vermehrt Schriftsätze, Entscheidungen und auch Ladungen per Telefax und EGVP versenden. “Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung der Übermittlungszeiten und wird damit zur Verfahrensbeschleunigung beitragen“, so Benno Scharpenberg, der Präsident des Finanzgerichts Köln.

Das Finanzgericht Köln bittet daher alle Verfahrensbeteiligten, verstärkt von der Möglichkeit des Faxversands bzw. des EGVP Gebrauch zu machen. Sollte das Gericht im Einzelfall die Originalschriftstücke benötigen, werden diese gesondert beim Absender angefordert.

EGV - Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach