Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 1. Referendartages beim Finanzgericht Köln Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 1. Referendartages beim Finanzgericht Köln
Der Präsident des Finanzgerichts Köln, Benno Scharpenberg, begrüßte heute 20 Referendarinnen und Referendare zum 1. Referendartag beim Finanzgericht Köln. Hierbei betonte Benno Scharpenberg die Eigenständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit: “Es handelt sich um eine kleine aber feine Gerichtsbarkeit, der im Hinblick auf ihre Bedeutung als Rechtsschutzversicherung des Bürgers in Steuersachen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe zukommt“.


Die angehenden Juristinnen und Juristen, die größtenteils schon über steuerrechtliche Vorkenntnisse verfügten, nutzten die Gelegenheit, sich vor Ort über die Tätigkeit eines Finanzrichters zu informieren und echte Sitzungsluft zu schnuppern. In drei mündlichen Verhandlungen erlebten sie typische Streitigkeiten zwischen Steuerzahler und Finanzamt. Der 9. Senat des Finanzgerichts Köln hatte sich dabei unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Dr. Rainer Braun mit spannenden Fragen aus dem Ertragsteuer- und dem Schenkungsteuerrecht zu befassen. Themen waren die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers, die Berücksichtigung von Kosten einer Pilotenausbildung als Werbungskosten einer Flugbegleiterin und die schenkungsteuerliche Beurteilung einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge. Im Anschluss an die Verkündung und Begründung seiner Entscheidungen stand der 9. Senat den Teilnehmern noch “Rede und Antwort“, wobei sich ein lebhafter Gedankenaustausch entwickelte.

Eingerahmt war die Veranstaltung von einer Einführung in die Grundzüge des finanzgerichtlichen Verfahrens durch den Richter am Finanzgericht Erwin Weingarten und einer Information des Personaldezernenten des Finanzgerichts Köln, Dr. Jürgen Hoffmann, über den “Weg zum Finanzgericht“. Ein Rundgang durch das historische Gerichtsgebäude am Appellhofplatz schloss die Veranstaltung ab.