Das Finanzgericht Köln hat am nächsten Mittwoch darüber zu entscheiden, ob die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen oder als Spielgewinne steuerfrei bleiben.


In dem zu verhandelnden Fall (Az.: 12 K 1136/11) hat ein Flugkapitän geklagt, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat. Diese hat das Finanzamt in dem angefochtenen Steuerbescheid als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Es steht auf dem Standpunkt, dass Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei seien. Betreibe ein Steuerpflichtiger das Pokerspiel dagegen berufsmäßig, so erziele er sowohl mit seinen Spielgewinnen als auch mit seinen Fernseh- und Werbegeldern steuerpflichtige Einkünfte. Für ein berufsmäßiges Betreiben des Pokerspiels sollen dabei nach Auffassung der Finanzverwaltung u.a. die häufige Teilnahme an renommierten nationalen oder internationalen Pokerturnieren, regelmäßig wiederkehrende Gewinne und ein hoher Bekanntheitsgrad durch Spielerfolge sprechen. Der Kläger ist dagegen der Ansicht, dass seine Gewinne nur Glücksache seien und deshalb ebenso wie Rennwett- und Lotteriegewinne nicht versteuert werden dürften.

Die Verhandlung findet am Mittwoch, 31.10.2012, 11.45 Uhr im Gerichtsgebäude Appellhofplatz, Köln, Saal 201 statt. Interessierte Vertreter der Presse, die an dem Termin teilnehmen möchten, werden aus organisatorischen Gründen um Anmeldung bis Montag, den 29.10.2012 gebeten (Liane.Rieger@fg-koeln.nrw.de).