Die Entlastung ausländischer Künstler und Sportler von deutschen Abzugsteuern, die Erstattung und Freistellung von Kapitalertragsteuer, die Vergütung von Vorsteuern an ausländische Unternehmen und der gesamte internationale Auskunftsverkehr in Steuersachen liegen in Deutschland in der ausschließlichen Zuständigkeit einer Bundesbehörde, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Mit über 2.000 Beschäftigten nimmt das BZSt im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung bundesländer-übergreifend zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr. Da der Hauptdienstsitz des BZSt in Bonn und somit im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Finanzgerichts Köln liegt, können  Klagen gegen Entscheidungen des BZSt nur beim Finanzgericht Köln erhoben werden. Dem Finanzgericht Köln kommt damit gerade auch für den Steuerrechtsschutz der Bürger bei Verfahren mit internationalem Bezug eine besondere Bedeutung zu.

"Die Zahl grenzüberschreitender Sachverhalte mit steuerlicher Relevanz hat aufgrund der immer stärkeren internationalen wirtschaftlichen Verflechtung erheblich zugenommen", betont der Präsident des Finanzgerichts Köln, Benno Scharpenberg. "Im Zuge der Globalisierung beschränken sich grenzüberschreitende finanzielle und wirtschaftliche Engagements immer weniger auf größere Unternehmen, sondern betreffen zunehmend auch Einzelunternehmer, Selbständige und Arbeitnehmer. Deshalb sind auch immer mehr Steuerpflichtige von der Weitergabe ihrer steuerrelevanten Daten an ausländische Finanzbehörden und entsprechenden Auskunftsersuchen des deutschen Fiskus an andere Staaten betroffen. Da in diesem Bereich des internationalen Auskunftsverkehrs effektiver Rechtsschutz im Wesentlichen nur in Form von Eilverfahren gewährt werden kann, bei denen regelmäßig keine Überprüfung der Entscheidungen durch den Bundesfinanzhof in München erfolgt, kommt dem Finanzgericht Köln aufgrund seiner Alleinzuständigkeit gerade hierbei eine besondere Verantwortung zu", erläutert Benno Scharpenberg, der nicht nur Präsident des Finanzgerichts Köln, sondern auch Vorsitzender des 2. Senats ist. Der 2. Senat ist nach der internen Geschäftsverteilung des Gerichts für die Klagen gegen das BZSt zuständig.

Die Tätigkeit des Finanzgerichts Köln beschränkt sich selbstverständlich nicht auf den Rechtsschutz gegen Maßnahmen des BZSt. Das Finanzgericht Köln ist eines der größten deutschen Finanzgerichte. In 15 Senaten sind 47 Richterinnen und Richter tätig. Zusammen mit 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie rund 370 ehrenamtlichen Richtern gewährt das Finanzgericht Köln den Bürgern des Regierungsbezirks Köln umfassenden Rechtsschutz in ihren Steuerangelegenheiten. In 2012 gingen insgesamt 4.131 Verfahren beim Finanzgericht Köln ein. Ende 2012 waren insgesamt noch 5.207 Verfahren anhängig. Die durchschnittliche Dauer bis zur Erledigung eines Klageverfahrens lag 2012 bei ca. 18 Monaten. Mehr als die Hälfte der Verfahren wurde innerhalb eines Jahres abgeschlossen. Eilverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wurden im Durchschnitt nach 2,6 Monaten beendet. Stehen besonders einschneidende Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden ins Haus, entscheidet das Gericht  unter Umständen innerhalb weniger Stunden.