Die Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Köln Ellen Siegers und der Richter am Finanzgericht Köln Dr. Christian Levedag wurden heute in der Bundesrichterwahl in Berlin zum Bundesfinanzhof gewählt.


Ellen Siegers wurde 1961 in Osnabrück geboren. Nach einer Ausbildung zur Bankkauffrau studierte sie Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wo sie später auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht tätig war. 1993 trat sie in die Finanzverwaltung des Landes Hessen ein und arbeitete dort zuletzt im hessischen Finanzministerium. Im März 1996 begann sie ihre Tätigkeit als Richterin beim Finanzgericht Köln. Hier ist sie seit dem 1. Januar 2010 Vorsitzende des 11. Senats. Frau Siegers ist verheiratet und wohnt mit ihrem Mann in Bonn.

Dr. Levedag ist 41 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei Kindern. Er ist seit 2004 Richter am Finanzgericht Köln. Von 2008 bis Ende 2011 war Dr. Levedag als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof abgeordnet. Vor dem Eintritt in das Finanzgericht Köln arbeitete er als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in der Steuerabteilung einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Düsseldorf. Er hat zahlreiche Beiträge im Bereich des Unternehmenssteuerrechts veröffentlicht und ist darüber hinaus auch in der Steuerberater-Fortbildung tätig.

Der Präsident des Finanzgerichts Köln, Benno Scharpenberg, ist davon überzeugt, dass der Bundesrichterwahlausschuss die richtige Wahl getroffen hat: “Mit Frau Siegers und Herrn Dr. Levedag wird der BFH durch äußerst kompetente und leidenschaftliche Steuerrechtler verstärkt. Auch wenn ich ihren Weggang menschlich wie fachlich sehr bedaure, verstehe ich ihre Wahl auch als generelle Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit des Finanzgerichts Köln, das als eines der größten Finanzgerichte Deutschlands den Bürgerinnen und Bürgern umfassend und kompetent Rechtsschutz in Steuersachen gewährt. Ich wünsche Frau Siegers und Herrn Dr. Levedag alles Gute und viel Erfolg für ihre verantwortungsvolle Aufgabe.“

Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Er entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der für das entsprechende Bundesgericht jeweils zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister gemacht werden.