Vizepräsident des Finanzgerichts Köln Dr. Horst-Dieter Fumi

Der Vizepräsident des Finanzgerichts Köln Dr. Horst-Dieter Fumi wurde heute in der Bundesrichterwahl in Berlin zum Bundesfinanzhof gewählt.

Dr. Fumi wurde 1958 in Ulm geboren, studierte an der Universität in Bonn Jura und schloss seine universitäre Laufbahn mit der Promotion “Steuerrechtliche Rückstellungen für Dauerschuldverhältnisse“ an der Universität in Osnabrück ab. Sein beruflicher Weg führte Dr. Fumi vom Bundesinnenministerium in Bonn über die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen 1994 zum Finanzgericht Köln. Dort war er zusätzlich zu seiner richterlichen Tätigkeit über 7 Jahre Personaldezernent. Ab Oktober 2007 war Dr. Fumi Vorsitzender im 3. Senat des Finanzgerichts Köln. Am 1.1.2012 übernahm er den Vorsitz des 7. Senates. Im Juli 2012 wurde er zum Vizepräsidenten des Finanzgerichts Köln ernannt. Neben seiner Tätigkeit beim Finanzgericht Köln war Dr. Fumi von 1996 bis 2001 Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück und ist seit 2000 Gastdozent an der Bundesfinanzakademie in Brühl. Dr. Fumi ist außerdem als Fachautor im Steuerrecht tätig. Horst-Dieter Fumi lebt mit Frau und zwei Söhnen in Bonn.

Der Präsident des Finanzgerichts Köln, Benno Scharpenberg, bedauert den Verlust seines Vizepräsidenten sehr, ist aber gleichzeitig davon überzeugt, dass der Bundesrichterwahlausschuss die richtige Wahl getroffen hat: “Mit Herrn Dr. Fumi wird der BFH durch einen äußerst kompetenten und sehr erfahrenen Steuerrechtler verstärkt. Auch wenn ich seinen Weggang menschlich wie fachlich sehr bedaure, zumal ich eine sehr wichtige Vertrauensperson in der Leitung des Finanzgerichts verliere, verstehe ich seine Wahl auch als Wertschätzung seiner herausragenden Arbeit beim Finanzgericht Köln. Ich wünsche Herrn Dr. Fumi alles Gute und viel Erfolg für seine neue verantwortungsvolle Aufgabe.“

Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Er entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der für das entsprechende Bundesgericht jeweils zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister gemacht werden.

Über weitere Entscheidungen, interessante Verfahren und Personalnachrichten informiert Sie unser Newsletter.

 

Heinz Neu/Norbert Eppers
Pressesprecher Finanzgericht Köln
Telefon: 0221 2066-467/427
E-Mail: pressestelle@fg-koeln.nrw.de

                                                                qrcode