Am vergangenen Dienstag führte das Finanzgericht Köln die Veranstaltungsreihe "Recht in Köln" mit einem steuerrechtlichen Informationsabend im historischen Gerichtsgebäude Appellhofplatz fort. Mehr als 150 Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung des Gerichts und informierten sich im imposanten Lichthof des Finanzgerichts über die aktuelle Steuer-Rechtsprechung zu Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Der Präsident des Finanzgerichts Köln, Benno Scharpenberg, unterstrich bei seiner Begrüßung die Bedeutung der Finanzgerichte als "Rechtsschutzversicherung des Bürgers in Steuersachen": "Der Gang vor das Finanzgericht ist für die Steuerpflichtigen durchaus lohnenswert. So führen ca. 45% der Verfahren vor unserem Gericht zu einem Erfolg oder Teilerfolg und damit zu einer Steuerminderung für die Bürgerinnen und Bürger".

Anschließend moderierte Scharpenberg die Veranstaltung, bei der die Richterinnen am Finanzgericht Dr. Claudia Neitz-Hackstein und Daniela Herget sowie der Vorsitzende Richter am Finanzgericht Dr. Joachim Valentin die sehr interessierten und aufmerksamen Besucher über aktuelle Probleme bei der steuerlichen Berücksichtigung von Arbeitszimmern, Fahrtkosten, Vorsorgeaufwendungen und Kinderbetreuungskosten informierten. Im Anschluss an die einführenden Kurzvorträge beantworteten die Richterinnen und der Vorsitzende Richter zahlreiche Fragen der Besucher. Am Ende der Veranstaltung standen die Vortragenden noch einmal ausdauernd für Fragen zur Verfügung. Thematisiert wurden dabei u.a. die Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers bei kleineren Vermietungs- und anderen Nebeneinkünften, die steuerliche Behandlung von Bonusleistungen einer Krankenkasse und die steuerliche Berücksichtigung von Kindern.

Der Erfolg der Veranstaltung zeigt sich an dem durchweg positiven Feedback, das die Vortragenden und der Gerichtspräsident von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhalten haben. So bedankte sich ein begeisterter Besucher in der Hoffnung auf eine Fortsetzung dieser Reihe: "Das war eine sehr gute Veranstaltung. Sie haben die Themen aufgegriffen, die für einen hohen Anteil der Teilnehmer relevant sind und haben die Inhalte nachvollziehbar rübergebracht. Ich möchte Sie darin bestärken, ab und zu auch mit Ihren ultimativen Endkunden – den Bürgerinnen und Bürger – direkt in Kontakt zu treten. Das stärkt die Akzeptanz bei allen Beteiligten".

Die Veranstaltungsreihe "Recht in Köln" wurde initiiert von allen Kölner Gerichten und Justizbehörden sowie dem Kölner Anwaltverein e.V. Die nächsten Veranstaltungen finden am Donnerstag, 28.9.2017, im Oberlandesgericht Köln zum Thema "Erben und Vererben" und am Mittwoch, 8.11.2017, im Sozialgericht Köln zu den Themen "Leistungen zur Teilhabe - Das neue Teilhabegesetz für Menschen mit Behinderung" und "Die Sozialmedizinische Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren" statt

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Heinz Neu/Norbert Eppers
Pressesprecher Finanzgericht Köln
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