Im Hinblick auf die Corona-Pandemie hat das Finanzgericht Köln verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Verfahrensbeteiligten, Gerichtsangehörigen und der Öffentlichkeit getroffen. Mit unseren „Häufig gestellten Fragen (FAQ)“ wollen wir hierüber informieren.
Welche Schutzmaßnahmen wurden in den Sitzungssälen des Finanzgerichts Köln ergriffen?
SARS-CoV-2 wird neben der direkten Tröpfcheninfektion, die durch Atmen, Sprechen, Husten u.ä. über kurze Distanz (1,5 – 2 m) erfolgt, auch über luftgetragene Partikel (sog. Aerosole) übertragen. Der direkten Tröpfcheninfektion beugen wir in unseren Sitzungssälen wirksam vor, indem der Mindestabstand von 1,5 m sämtlicher Sitzungsteilnehmer untereinander durch entsprechende Anordnung der Sitzplätze stets gewahrt wird.
Zur Vermeidung einer Infektion über Aerosole haben wir sämtliche Sitzungssäle mit bis zu drei Raumluftreinigungsgeräten des Typs TAC V+ der Firma TROTEC GmbH mit einem Volumenstrom von je max. 1500 m3/h ausgestattet. Mittels dieser Geräte wird die gesamte Raumluft der Säle ca. sechsmal in der Stunde vollständig durch F7- und H14-HEPA-Filter geblasen. H14 bedeutet, dass Aerosolpartikel (Durchmesser von 0,1 bis 0,3 μm) zu 99,995% abgeschieden werden. Größere Partikel werden zu 100% abgeschieden.
Die Wirksamkeit und Eignung der vorgenannten Geräte wurde in zwei Studien der Universität der Bundeswehr München vom 05.08.2020 und vom 22.09.2020 durch Univ.-Prof. Dr. rer. nat. habil. Christian J. Kähler, Dr.-Ing. Thomas Fuchs und Dr.-Ing. Rainer Hain nachgewiesen. Aus diesen Studien geht insbesondere hervor, dass der Einsatz von Luftreinigungsgeräten mit H14-HEPA-Filtern gegenüber Lüften und anderen Techniken die mit Abstand sicherste Maßnahme ist, die Gesundheit der im Raum befindlichen Personen zu schützen.
Zur Überwachung der Luftqualität sind darüber hinaus alle Sitzungssäle mit CO2-Messgeräten ausgestattet.
Welche Schutzmaßnahmen zur Akteneinsicht hat das Finanzgericht Köln ergriffen?
Aufgrund des umfassenden Hygienekonzepts des Gerichts ist eine Akteneinsicht in der Bibliothek des Finanzgerichts Köln möglich, die ebenfalls mit einem Raumluftreinigungsgerät des Typs TAC V+ der Firma TROTEC GmbH ausgestattet ist (siehe oben „Schutzmaßnahmen in den Sitzungssälen“).
Was muss ich tun, wenn ich zu einem geladenen Gerichtstermin wegen Quarantäne oder wegen eines Corona-Verdachtsfalls nicht erscheinen kann?
Bitte setzen Sie sich unmittelbar nach Erhalt der Ladung telefonisch mit dem Gericht in Verbindung.
Auch bei unmittelbar vor der Sitzung auftretenden Symptomen einer Corona-Infektion (wie z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Muskel-/Gelenkschmerzen, Halsschmerzen) bitten wir Sie, umgehend mit dem Gericht telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Kann ich eine Terminverlegung/-aufhebung bei Zugehörigkeit zu den besonderen Risikogruppen beantragen?
Sollten Sie zu den Personen der besonderen Risikogruppen gehören und beim Gericht einen Terminverlegungsantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit dem Gericht in Verbindung. Der zuständige Senat wird dann entscheiden, ob der Termin aus den von Ihnen genannten Gründen verlegt/aufgehoben wird.
Welche Hygienemaßnahmen gelten im Gericht? Muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden?
Medizinische Mund-Nase-Bedeckungen sind im Gerichtsgebäude nicht mehr verpflichtend.
In den Sitzungssälen und Beratungszimmern entscheiden die jeweiligen Verhandlungsleiter/-innen in richterlicher Unabhängigkeit, ob im Einzelfall eine Maske zu tragen ist.
Wir bitten jedoch in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die Beachtung der folgenden, allgemeinen Hygieneempfehlungen des RKI:
- Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m im gesamten Gerichtsgebäude
- Gute Händehygiene (gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife/Handdesinfektion)
- Hustenetikette (z.B. Niesen, Husten in die Armbeuge)