Als Prozessbeteiligte(r), Zeuge(in) oder Sachverständige(r) besteht die Möglichkeit, an mündlichen Verhandlungen oder Erörterungsterminen per Videokonferenz teilzunehmen. Hierzu benötigen Sie neben einer hinreichend stabilen Internetverbindung lediglich einen internetfähigen Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprechern oder einem Headset. Hierdurch vermeiden Sie zeitaufwändige Anfahrtswege, Parkplatzsuche und Wartezeiten.
Wenn Sie an Ihrem Gerichtstermin per Videokonferenz teilnehmen möchten, können Sie dies bei dem für Ihr Verfahren zuständigen Senat beantragen. Wenn der Senat in geeigneten Fällen Ihre Teilnahme per Videokonferenz gestattet, können Sie alle Verfahrenshandlungen vornehmen, ohne persönlich im Gerichtssaal erscheinen zu müssen. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Videokonferenz besteht nicht.
Das Finanzgericht Köln stellt zudem seine Videokonferenzanlagen im Wege der Amtshilfe auch außerhalb finanzgerichtlicher Verfahren zur Verfügung.
Über die rechtlichen Grundlagen können Sie sich in § 91a der Finanzgerichtsordnung informieren.
FAQ - Videokonferenz
Fragen und Antworten zum Thema Videokonferenz
Webinar "Online-Gerichtsverhandlung ohne technische Hürden
vom 21.04.2021
Präsentation zum Webinar
vom 21.04.2021
Weitere technische Informationen
z.B. Einwahlinformationen
Ansprechpartner zum Thema Videokonferenz erreichen Sie
- telefonisch unter 0221 2066-556 oder
- per E-Mail unter videokonferenz@fg-koeln.nrw.de