Zu unseren langjährigen Einstellungsvoraussetzungen für Richterinnen und Richter gehören:
mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossene Staatsexamina, wünschenswert jeweils mit Prädikat (9,0 Punkte)
vertiefte Kenntnisse des formellen und materiellen Steuerrechts grundsätzlich berufliche Erfahrungen nach dem zweiten Staatsexamen aus:
einer beratenden Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und/oder Steuerberater/in oder einer Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung oder einer richterlichen Tätigkeit in einer anderen Gerichtsbarkeit
Im Hinblick auf künftige Stellenausschreibungen für den richterlichen Dienst können Sie uns auch gerne bereits jetzt Ihr Interesse mitteilen.