Zu unseren langjährigen Einstellungsvoraussetzungen für Richterinnen und Richter gehören:
mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossene Staatsexamina, wünschenswert jeweils mit Prädikat (9,0 Punkte)
vertiefte Kenntnisse des formellen und materiellen Steuerrechts grundsätzlich berufliche Erfahrungen nach dem zweiten Staatsexamen aus:
- einer beratenden Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und/oder Steuerberater/in oder
- einer Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung oder
- einer richterlichen Tätigkeit in einer anderen Gerichtsbarkeit
Im Hinblick auf künftige Stellenausschreibungen für den richterlichen Dienst können Sie uns auch gerne bereits jetzt Ihr Interesse mitteilen.