Als Prozessbeteiligte(r), Zeuge(in) oder Sachverständige(r) besteht die Möglichkeit, an mündlichen Verhandlungen oder Erörterungsterminen per Videokonferenz teilzunehmen. Hierzu benötigen Sie neben einer hinreichend stabilen Internetverbindung lediglich einen internetfähigen Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprechern oder einem Headset. Hierdurch vermeiden Sie zeitaufwändige Anfahrtswege, Parkplatzsuche und Wartezeiten.

Wenn Sie an Ihrem Gerichtstermin per Videokonferenz teilnehmen möchten, können Sie dies bei dem für Ihr Verfahren zuständigen Senat beantragen. Wenn der Senat in geeigneten Fällen Ihre Teilnahme per Videokonferenz gestattet, können Sie alle Verfahrenshandlungen vornehmen, ohne persönlich im Gerichtssaal erscheinen zu müssen. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Videokonferenz besteht nicht.

Das Finanzgericht Köln stellt zudem seine Videokonferenzanlagen im Wege der Amtshilfe auch außerhalb finanzgerichtlicher Verfahren zur Verfügung.

Über die rechtlichen Grundlagen können Sie sich in § 91a der Finanzgerichtsordnungexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab informieren.

FAQ - Videokonferenz
Fragen und Antworten zum Thema

Webinar "Online-Gerichtsverhandlung ohne technische HürdenMP4-Datei, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
vom 21.04.2021

Präsentation zum WebinarPDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
vom 21.04.2021

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Stand: 29.03.2022