Bitte nehmen Sie folgenden wichtigen Hinweis zur Kenntnis:

In Rechtssachen können per E-Mail keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übermittelt werden. Daher wird zum Beispiel eine Frist durch eine E-Mail nicht gewahrt.

Seit dem 01.01.2018 steht Ihnen jedoch der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen flächendeckend zur Verfügung.

  • Elektronischer Rechtsverkehrexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
    Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.

Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail senden an:

poststelle@fg-koeln.nrw.deE-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm