Die Rechtsprechung kommt ohne den engagierten Einsatz von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern als demokratisches Element nicht aus. Dies gilt in besonderem Maße auch für die Finanzgerichtsbarkeit.

Die beim Finanzgericht mitwirkenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden von einem Wahlausschuss, der bei jedem Finanzgericht bestellt ist, aus den dortigen Vorschlagslisten gewählt. Die Vorschlagsliste stellt der Präsident des Finanzgerichts nach Anhörung der im Finanzgerichtsbezirk aktiven Berufsvertretungen (Gewerkschaften, Kammern, Verbände usw.) auf.