Den Beteiligten eines Rechtsstreits wird seit dem 1. September 2012 beim Finanzgericht Köln im Rahmen einer Güterichterverhandlung die gerichtsinterne Mediation als zusätzliche innovative und einvernehmliche Konfliktlösungsmöglichkeit angeboten.

Die Güterichterverhandlung findet in einem eigens dafür eingerichteten Mediationsraum statt: Dieser modern eingerichtete Raum ermöglicht eine ruhige Atmosphäre, die für den positiven Verlauf einer Mediation förderlich ist.

Gesetzliche Grundlage

Nach dem Mediationsgesetz vom 26. Juli 2012 kann der für das Verfahren zuständige Richter den Rechtsstreit an den Güterichter/die Güterichterin verweisen, wenn die Beteiligten einverstanden sind. Die Verweisung an die Güterichter des Finanzgerichts Köln kann auch von anderen Gerichten erfolgen.

Verfahren

Die Einschaltung eines Güterichters/einer Güterichterin ist erst nach Klageerhebung möglich. Anders als der (außergerichtliche) Mediator kann der Güterichter/die Güterichterin eine rechtliche Bewertung vornehmen und den Beteiligten eine konkrete Lösung ihres Konflikts vorschlagen, die sich nicht auf den anhängigen Streitgegenstand beschränken muss. Ein Protokoll über die Verhandlung wird nur aufgenommen, wenn die Beteiligten dies übereinstimmend beantragen. Falls die Güteverhandlung nicht zum Erfolg führt, gibt der Güterichter/die Güterichterin die Sache an das entscheidungsbefugte Gericht zurück.

Zuständigkeit

Das Mediationsgesetz weist ausdrücklich darauf hin, dass der Güterichter/die Güterichterin alle Methoden der Konfliktbereinigung einschließlich der Mediation einsetzen kann. Dieser Intention des Gesetzgebers wird beim Finanzgericht Köln in besonderem Maße Rechnung getragen. Im Finanzgericht Köln gibt es Richterinnen und Richter, die speziell in Vermittlungstechniken geschult sind. Sie arbeiten im Rahmen der Güteverhandlung mit den Konfliktbeteiligten und deren Rechtsanwälten an einvernehmlichen Lösungen. Der Güterichter/Die Güterichterin ist nie zugleich der/die streitentscheidende Richter/In. Vier ausgebildete und zertifizierte Mediatoren, Gerichtspräsident Herr Scharpenberg, Frau Vorsitzende Richterin Hölzer, Herr Vorsitzender Richter Moritz und Herr Richter Stiepel, wurden vom Präsidium zu Güterichtern bestellt.

Nach dem Geschäftsverteilungsplan sind die Güterichter in der Reihenfolge Hölzer, Moritz, Scharpenberg, Stiepel, abwechselnd für die eingehenden Verfahren zuständig. Die vorstehende Zuständigkeitsregelung gilt nicht, wenn die Beteiligten im Einzelfall einvernehmlich eine/n bestimmte/n Güterichter/In vorschlagen.

Zügiger Verfahrensabschluss

Im Rahmen der Güteverhandlung vor dem Güterichter/der Güterichterin kann der Konflikt innerhalb weniger Stunden rechtswirksam gelöst werden. Einer weiteren Sachaufklärung, z.B. durch die Vernehmung von Zeugen oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens, bedarf es nicht.

 

Mediation durch die Güterichter ist konstruktiv, ergebnisorientiert und zukunftsgerichtet.