Sie erhalten Auskunft über

  • notwendige Anforderungen einer Klage oder eines Antrages
  • Kosten, die ein Verfahren verursachen kann
  • die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen

Das Finanzgericht darf rechtlich nicht beraten.


Sie erreichen uns

  • telefonisch (Tel. 0221 2066-411, 459 oder 528)
  • bei einem vorab telefonisch vereinbarten Termin im Gericht während der Öffnungszeiten

Bei Ihrem Besuch können Sie Anträge und Klagen zur Niederschrift erklären.
Bitte bringen Sie hierfür mit:
  • ihren Personalausweis
  • vorhandene Bescheide und Einspruchsentscheidungen
  • den letzten Schriftverkehr mit dem Finanzamt oder der Familienkasse