Sie erhalten Auskunft über

  • notwendige Anforderungen einer Klage oder eines Antrags
  • Kosten, die ein Verfahren verursachen kann
  • die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen

Das Finanzgericht darf rechtlich nicht beraten.

Sie erreichen die Rechtsantragstelle

telefonisch unter 0221 2066-530, sowie bei einem vorab vereinbarten Termin im Gericht während ihrer Öffnungszeiten

Bei Ihrem Besuch können Sie Anträge und Klagen zur Niederschrift erklären.
Bitte bringen Sie hierfür mit:
  • ihren Personalausweis
  • vorhandene Bescheide und Einspruchsentscheidungen
  • den letzten Schriftverkehr mit dem Finanzamt oder der Familienkasse