Sie erhalten Auskunft über
- notwendige Anforderungen einer Klage oder eines Antrages
- Kosten, die ein Verfahren verursachen kann
- die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen
Das Finanzgericht darf rechtlich nicht beraten.
Sie erreichen uns
telefonisch (Tel. 0221 2066-411, -298 oder -522)
bei einem vorab telefonisch vereinbarten Termin im Gericht während der Öffnungszeiten
Bei Ihrem Besuch können Sie Anträge und Klagen zur Niederschrift erklären.
Bitte bringen Sie hierfür mit:
- ihren Personalausweis
- vorhandene Bescheide und Einspruchsentscheidungen
- den letzten Schriftverkehr mit dem Finanzamt oder der Familienkasse
Nutzen Sie gerne unsere Formulare für z. B. eine Klage oder einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.