Finanzgerichte sind Fachgerichte. Sie entscheiden als obere Gerichte des Landes in erster Instanz über Klagen gegen Finanzbehörden in Steuer- und Zollsachen sowie in Kindergeldstreitigkeiten.
An uns können Sie sich wenden, wenn Sie meinen, Ihr Steuerbescheid ist falsch oder die Familienkasse verwehrt Ihnen zu Unrecht Kindergeld.
Wegen des zweistufigen Gerichtsaufbaus der Finanzgerichtsbarkeit entscheidet in zweiter Instanz der Bundesfinanzhof (BFH) in München.