Finanzgerichte sind Fachgerichte. Sie entscheiden als obere Gerichte des Landes in erster Instanz über Klagen gegen Finanzbehörden in Steuer- und Zollsachen sowie in Kindergeldstreitigkeiten.
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Steuerbescheid fehlerhaft ist oder das Ihnen die Familienkasse zu Unrecht Kindergeld verwert.
Wegen des zweistufigen Gerichtsaufbaus der Finanzgerichtsbarkeit entscheidet in zweiter Instanz der Bundesfinanzhof (BFH) in München.