Finanzgerichte sind Fachgerichte. Sie entscheiden als obere Gerichte des Landes in erster Instanz über Klagen gegen Finanzbehörden in Steuer- und Zollsachen sowie in Kindergeldstreitigkeiten.

An uns können Sie sich wenden, wenn Sie meinen, Ihr Steuerbescheid ist falsch oder die Familienkasse verwehrt Ihnen zu Unrecht Kindergeld.

Wegen des zweistufigen Gerichtsaufbaus der Finanzgerichtsbarkeit entscheidet in zweiter Instanz der Bundesfinanzhof (BFH) in München.

Aufgaben
Ehrenamtliche Richter,Geschäftsverteilung, Gerichtsbezirk

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Geschäftsverteilung

Verteilung der Aufgaben von Rechtsprechung und Verwaltung im Finanzgericht Köln
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Rechtsantragstelle

Eine Abteilung des Gerichts, die Ihnen bei all Ihren Fragen weiterhilft
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Videokonferenz

Gerichtsverhandlungen können stattfinden, ohne dass die an dem Verfahren Beteiligten körperlich anwesend sind.