Als Prozessbeteiligte(r), Zeuge(in) oder Sachverständige(r) besteht die Möglichkeit, an mündlichen Verhandlungen oder Erörterungsterminen per Videoverhandlung teilzunehmen. Hierzu benötigen Sie neben einer hinreichend stabilen Internetverbindung lediglich einen internetfähigen Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprechern oder einem Headset. Hierdurch vermeiden Sie zeitaufwändige Anfahrtswege, Parkplatzsuche und Wartezeiten.
Wenn Sie an Ihrem Gerichtstermin per Videoverhandlung teilnehmen möchten, können Sie dies bei dem für Ihr Verfahren zuständigen Senat beantragen. Wenn der Senat in geeigneten Fällen Ihre Teilnahme per Videoverhandlung gestattet, können Sie alle Verfahrenshandlungen vornehmen, ohne persönlich im Gerichtssaal erscheinen zu müssen. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Videoverhandlung besteht nicht.
Das Finanzgericht Köln stellt zudem seine technischen Anlagen für Videoverhandlungen im Wege der Amtshilfe auch außerhalb finanzgerichtlicher Verfahren zur Verfügung.
Über die rechtlichen Grundlagen können Sie sich in § 155 der Finanzgerichtsordnung in Verbindung mit § 128a der Zivilprozessordnung
informieren.
FAQ - Videoverhandlung
Fragen und Antworten zum Thema Videoverhandlung
Weitere technische Informationen
z.B. Einwahlinformationen
Ansprechpartner zum Thema Videoverhandlung erreichen Sie
- telefonisch unter 0221 2066-556 oder
- per E-Mail unter videokonferenz@fg-koeln.nrw.de