Als Prozessbeteiligte(r), Zeuge(in) oder Sachverständige(r) besteht die Möglichkeit, an mündlichen Verhandlungen oder Erörterungsterminen per Videoverhandlung teilzunehmen. Hierzu benötigen Sie neben einer hinreichend stabilen Internetverbindung lediglich einen internetfähigen Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprechern oder einem Headset. Hierdurch vermeiden Sie zeitaufwändige Anfahrtswege, Parkplatzsuche und Wartezeiten.

Wenn Sie an Ihrem Gerichtstermin per Videoverhandlung teilnehmen möchten, können Sie dies bei dem für Ihr Verfahren zuständigen Senat beantragen. Wenn der Senat in geeigneten Fällen Ihre Teilnahme per Videoverhandlung gestattet, können Sie alle Verfahrenshandlungen vornehmen, ohne persönlich im Gerichtssaal erscheinen zu müssen. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Videoverhandlung besteht nicht.

Das Finanzgericht Köln stellt zudem seine technischen Anlagen für Videoverhandlungen im Wege der Amtshilfe auch außerhalb finanzgerichtlicher Verfahren zur Verfügung.

Über die rechtlichen Grundlagen können Sie sich in § 155 der Finanzgerichtsordnungexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab in Verbindung mit § 128a der Zivilprozessordnungexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab informieren.

FAQ - Videoverhandlung
Fragen und Antworten zum Thema Videoverhandlung

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Stand: 29.03.2022