Rechtsprechung

Nach dem Grundsatz des gesetzlichen Richters soll jeder im Voraus wissen, welcher Richter für sein Verfahren zuständig ist. Deshalb beschließt das Präsidium des Finanzgerichts jährlich die Geschäftsverteilung. Änderungen im Laufe des Geschäftsjahres werden ebenfalls durch das Präsidium beschlossen. Den aktuellen Stand können Sie dem nachfolgenden Geschäftsverteilungsplan entnehmen.

Verwaltung

Die Verwaltungsaufgaben des Gerichts sind verschiedenen Dezernaten zugeordnet. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Geschäftsverteilungsplan.