Bitte nehmen Sie folgenden wichtigen Hinweis zur Kenntnis:
In Rechtssachen können per E-Mail keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übermittelt werden. Daher wird zum Beispiel eine Frist durch eine E-Mail nicht gewahrt.
Seit dem 01.01.2018 steht Ihnen jedoch der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen flächendeckend zur Verfügung.
- Elektronischer Rechtsverkehr
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
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