Das Finanzgericht Köln ist örtlich zuständig für den Regierungsbezirk Köln. Dieser grenzt im Norden an den Regierungsbezirk Düsseldorf, im Osten an den Regierungsbezirk Arnsberg, im Süden an Rheinland-Pfalz und im Westen an Belgien und die Niederlande. Der Regierungsbezirk Köln ist mit rund 4,4 Millionen Einwohnern der zweitgrößte in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland.
Sachliche Zuständigkeit des Finanzgericht Köln
Das Finanzgericht Köln ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten mit den Finanzämtern im Regierungsbezirk Köln und dem Bundeszentralamt für Steuern. Darüber hinaus fallen in die Gerichtszuständigkeit alle Rechtsstreite mit den Familienkassen, wenn die Kläger/Klägerinnen ihren Wohnsitz im Regierungsbezirk Köln haben.