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Falls Sie dort nicht fündig werden, können Sie eine Veröffentlichung der Entscheidung bei NRWE beantragen (nrwe@olg-koeln.nrw.de ). Über die möglicherweise anfallenden Kosten werden Sie rechtzeitig durch NRWE informiert.
Sollten Sie gleichwohl eine unmittelbare Entscheidungsübersendung wünschen, übermitteln Sie uns Ihren Antrag unter Angabe des Aktenzeichens möglichst per E-Mail . Alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag unbedingt an, dass die Entscheidung unabhängig von der Einstellung in NRWE an Sie übersandt werden soll. Für die Übersendung von anonymisierten Entscheidungsabschriften entsteht grundsätzlich eine Gebühr von 12,50 € je Entscheidung (Nr. 4 der Anlage 2 zu § 124 JustG NRW).
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