"Wir freuen uns sehr, dass wir bereits nach wenigen Tagen den tausendsten Abonnenten unseres Anfang April eingeführten Newsletters begrüßen konnten", so Heinz Neu, der Pressesprecher des Finanzgerichts. "Die zahlreichen Anmeldungen in kürzester Zeit zeigen, dass neben dem Service, den das Finanzgericht Köln Steuerpflichtigen, Steuerberatern und Angehörigen der Finanzverwaltung seit Jahren auf seiner Homepage und im Rahmen von RSS-Feeds bietet, ein Bedarf für dieses zusätzliche Medium besteht."


Die für eine breite Öffentlichkeit interessanten Entscheidungen des Finanzgerichts Köln werden regelmäßig am 1. und 15. eines Monats auf der Homepage des Finanzgerichts (www.fg-koeln.nrw.de) veröffentlicht. Bei besonderem Informationsinteresse wird die Veröffentlichung von einer Pressemitteilung begleitet, die den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe kurz und prägnant aufbereitet. Wenn sich im Vorfeld einer Entscheidung ein besonders starkes Interesse abzeichnet, wird bereits über das anhängige Verfahren berichtet und der Termin einer mündlichen Verhandlung bekanntgegeben. Der neue Internet-Newsletter des Finanzgerichts Köln fasst diese Informationen zeitgemäß und kompakt zusammen, enthält darüber hinaus Personalnachrichten und informiert über alles, was Sie sonst noch vom und über das Finanzgericht Köln wissen sollten.

Den Newsletter können Sie ganz einfach und kostenlos auf der Homepage des Finanzgerichts Köln abonnieren (zur Anmeldung: Newsletter des Finanzgerichts Köln).

Das Finanzgericht Köln ist eines der größten deutschen Finanzgerichte. Es hat den Bürgern des Regierungsbezirks Köln im Jahr 2012 in über 1.100 Urteilen und Eilbeschlüssen Rechtsschutz in Steuer- und Kindergeldsachen gewährt. Mehr als 130 dieser schriftlichen Entscheidungen wurden veröffentlicht und in 16 Fällen von Pressemitteilungen begleitet. Die Tätigkeit des Finanzgerichts Köln beschränkt sich aber nicht auf das Verfassen schriftlicher Entscheidungen. Der weitaus größere Teil der 4.245 in 2012 erledigten Verfahren wurde ohne Urteil oder Beschluss einvernehmlich in Erörterungsterminen und aufgrund richterlicher Hinweise abgeschlossen. Der Gang vor das Finanzgericht Köln ist für den Bürger lohnenswert. Circa 45% der Verfahren führten 2012 zu einem Erfolg oder Teilerfolg und damit zu einer Steuerminderung.