Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 2. Referendartages beim Finanzgericht Köln Quelle: Finanzgericht Köln

Der Präsident des Finanzgerichts Köln, Benno Scharpenberg, begrüßte am Mittwoch 20 Referendarinnen und Referendare zum 2. Referendartag beim Finanzgericht Köln. Hierbei betonte Benno Scharpenberg die Eigenständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit: “Es handelt sich um eine kleine aber feine Gerichtsbarkeit, der im Hinblick auf ihre Bedeutung als Rechtsschutzversicherung des Bürgers in Steuersachen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe zukommt“.

Die angehenden Juristinnen und Juristen, die größtenteils schon über steuerrechtliche Vorkenntnisse verfügen, nutzten die Gelegenheit, sich vor Ort über die Tätigkeit eines Finanzrichters zu informieren und echte Sitzungsluft zu schnuppern. In drei mündlichen Verhandlungen erlebten sie typische Streitigkeiten zwischen Steuerzahler und Finanzamt. Der 12. Senat des Finanzgerichts Köln hatte sich dabei unter der Leitung der Vorsitzenden Richterin Maria-Elisabeth Wetzels-Böhm mit spannenden Fragen aus dem Umsatzsteuer- und dem Ertragsteuerrecht zu befassen. Hierbei war u.a. zu entscheiden, ob bei einem Krimi-Dinner die Show und das Menu jeweils eigenständige Leistungen darstellen, auf die unterschiedliche Umsatzsteuersätze anzuwenden sind. Im Anschluss an die Verkündung und Begründung seiner Entscheidungen stand der 12. Senat den Teilnehmern noch “Rede und Antwort“, wobei sich ein lebhafter Gedankenaustausch entwickelte.

Eingerahmt war die Veranstaltung von einer Einführung in die Grundzüge des finanzgerichtlichen Verfahrens durch den Richter am Finanzgericht Erwin Weingarten und einer Information des Personaldezernenten des Finanzgerichts Köln, Dr. Marko Matthes, über den “Weg zum Finanzgericht“. Ein Rundgang durch das historische Gerichtsgebäude am Appellhofplatz schloss die Veranstaltung ab.

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Heinz Neu / Norbert Eppers
Pressesprecher Finanzgericht Köln
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