Das Finanzgericht Köln wird am Freitag, den 19. Juli 2019, ein sog. "cum-ex-Verfahren" verhandeln. Voraussichtlich wird die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Öffentlichkeit muss im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 52 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgeschlossen werden, wenn ein anderer Beteiligter als die Finanzbehörde dies beantragt. Sollte es zur Verkündung eines Urteils kommen, wäre die Urteilsverkündung grundsätzlich öffentlich.

Interessierte Vertreter der Presse werden aus organisatorischen Gründen um Anmeldung bis Mittwoch, den 17.7.2019 gebeten (pressestelle@fg-koeln.nrw.de).

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Bettina Berghoff
Pressesprecherin Finanzgericht Köln
Telefon: 0221 2066-445
E-Mail: pressestelle@fg-koeln.nrw.de
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