Über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich am 21.04.2021 im Rahmen eines 60-minütigen Webinars über die "Online-Gerichtsverhandlung ohne technische Hürden - Videokonferenz beim Finanzgericht Köln – wie geht das?". Die Teilnehmenden erfuhren aus erster Hand, wie einfach es ist, sich mit dem eigenen PC per Videokonferenz direkt in den Sitzungssaal zu schalten.

Nach einer Begrüßung durch den Präsidenten des Finanzgerichts Köln, Benno Scharpenberg, erläuterte der Pressesprecher des Finanzgerichts Köln, Norbert Eppers, die rechtlichen Grundlagen einer Online-Gerichtsverhandlung und führte die Teilnehmenden von der Antragstellung bis zum "Betreten" des Online-Konferenzraums. Im Anschluss stellte der Dezernent für Organisation, Dr. Carl-Christian Knobbe, die technischen Grundlagen der Videokonferenz dar. Die Pressesprecherin des Finanzgerichts Köln, Bettina Berghoff, zeigte danach die Informationsmöglichkeiten rund um das Thema "Online-Gerichtsverhandlung" beim Finanzgericht Köln auf. Eine vom Vizepräsident des Finanzgerichts, Dr. Jürgen Hoffmann, moderierte Diskussionsrunde über die bereits während der Veranstaltung von den Teilnehmenden gestellten Fragen rundete die Veranstaltung ab.

In seiner Begrüßung hob Scharpenberg die Vorteile einer Online-Gerichtsverhandlung hervor: "Die Online-Gerichtsverhandlung vermeidet zeitaufwändige Anfahrtswege nebst Parkplatzsuche. Daneben ermöglicht sie gerade in Zeiten der Corona-Pandemie mit Blick auf die Kontaktvermeidung und den Gesundheitsschutz insbesondere auch Risikogruppen die sichere Teilnahme an mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen". Scharpenberg wies zudem darauf hin, dass die elektronische Gerichtsakte beim Finanzgericht Köln bereits seit Herbst 2019 flächendeckend genutzt werde. Daher sei es bei Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 nahezu von einem Tag auf den anderen möglich gewesen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen von Home-Office-Regelungen den elektronischen Zugriff für alle Gerichtsarbeiten einzuräumen.

Die auf der Veranstaltung gestellten Fragen wurden mit den Antworten auf der Homepage des Finanzgerichts Köln unter der Rubrik "Videokonferenz" als FAQs aufgenommen. Die auf der Veranstaltung gezeigte Präsentation steht Ihnen dort unter „Weitere technische Informationen“ zur Verfügung.

Das Webinar führte das Finanzgericht Köln in Kooperation mit dem KölnerAnwaltverein e. V., der Steuerberaterkammer Köln, dem Steuerberater-Verband e. V. Köln, dem Steuerberaterverein Nordrhein-Westfalen e. V. sowie der Finanzverwaltung des Landes NRW durch.

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Bettina Berghoff/Norbert Eppers/Dr. Torsten Rosenke
Pressesprecher Finanzgericht Köln
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